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Conditions générales de vente

Geschäftsbedingungen Deutschland

  1. Alle angebotenen Preise sind freibleibend zuzüglich
    Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt ab Werk verpackungsfrei auf Rechnung und
    Gefahr des Käufers.
  2. Besondere Vereinbarungen sind nur
    gültig, wenn diese auf unserem Auftragsschein schriftlich festgelegt sind.
    Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültig­keit.
  3. Erfolgt keine ausdrückliche Vereinbarung über die
    Zahlungsweise, gilt 10 Tage rein netto ohne Abzug. Die Auftragsannahme setzt
    voraus, dass die Kächele GmbH nicht innerhalb 14 Tagen nach Auftragsdatum den
    Auftrag widerruft.
  4. Alle Lieferungen sind unmittelbar nach Erhalt auf ihre
    Richtigkeit zu prüfen. Bean­standungen und Mängelrügen irgendwelcher Art können
    nur berücksichtigt wer­den, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang schriftlich
    gegenüber der Firma erfolgen.
  5. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare
    Abweichungen der Qualität, Größe, Farbe oder des Dessins sind kein Anlass zu
    Reklamationen. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer
    das Recht, innerhalb einer angemessenen Nachlieferungsfrist mangelfreie
    Ersatzware zu liefern oder nachzu­bessern.
  6. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen
    Maßnahmen, unverschuldeter Betriebsstörung wird die Lieferfrist um die Dauer
    der Behinderung verlängert oder der Auftrag wird storniert. Ersatzansprüche
    sind in vorgenannten Fällen ausgeschlossen. Bei Lieferverzug haben wir eine Nachlieferungsfrist
    von mindestens 4 Wochen.
  7. Einwebungskarten, Druck-, Präge- und Gravurunterlagen werden
    zum Selbst­kostenpreis berechnet. Wir haften nicht bei Fehlern, die sich aus
    den vom Abnehmer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen,
    Muster und dergleichen) für die Einwebungen, Drucke, Prägungen und Gravuren
    ergeben. Bei Druckaufträgen erfolgt die Durchführung nach Druckfreigabe durch
    den Kunden, die innerhalb 8
    Tagen nach Zusendung erfolgen muß. Das Schweigen des Kunden gilt als
    Druck­genehmigung.
  8. Bei Aufträgen in Sonderanfertigung – z. B. mit
    Einwebungen muss der Auftraggeber eine Minder- und Überlieferung von 10%
    akzeptieren.
  9. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe
    von 5,5% über Bundesbankdiskontsatz berechnet. Sonstige Gebühren (z. B.
    Folge-/Gerichtskosten) gehen zu Lasten des Schuldners. Bei Nichteinhaltung der
    Zahlungsziele entfallen even­tuell gewährte Skonti, Rabatte. Bei Überschreiten
    von Teilzahlungszielen von mehr als acht Tagen wird der gesamte Restbetrag auf
    einmal fällig und ist innerhalb weiterer fünf Tage zu zahlen.
  10. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
    Bezahlung verfügbares Eigentum des Verkäufers, auch dann, wenn die Ware an
    Dritte weitergegeben wurde. (Verlängerter Eigentumsvorbehalt).
  11. Der Handelsvertreter ist nur bei
    Vorlage unserer schriftlichen Vollmacht — be­zogen auf diesen einzelnen
    Auftrag — inkassoberechtigt, wobei die Inkassovollmacht dem Kunden zum Nachweis
    mit der Quittung auszuhändigen ist.
  12. Für diesen Vertrag findet das deutsche
    Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Laichingen. Der Gerichtsstand ist Ulm,
    Deutschland. Im Falle eines Rechtsstreits findet das Verfahren in Ulm in Deutschland statt.
  13. Für den Fall, dass der Unternehmer nach
    den gesetzlichen Bestimmungen be­rechtigt ist, vom Kunden Schaden­ersatz, z. B.
    wegen Nichterfüllung zu verlangen, werden 35% des (Netto-) Vertragswertes
    vereinbart. Der Schadenersatz
    ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Unternehmer einen höheren oder
    der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

Stand 12.04

Geschäftsbedingungen Schweiz

  1. Alle angebotenen Preise sind
    freibleibend zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt ab Werk,
    verpackungsfrei auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  2. Besondere Vereinbarungen sind nur
    gültig, wenn diese auf unserem Auftrag schriftlich festgelegt sind. Mündliche
    Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
  3. Erfolgt keine ausdrückliche
    Vereinbarung über die Zahlungsweise, gilt 10 Tage rein netto ohne Abzug.
    Die Auftragsannahme setzt voraus, dass die Kaechele GmbH nicht innerhalb 14
    Tagen nach Auftragsdatum
    den Auftrag widerruft.
  4. Alle Lieferungen sind unmittelbar
    nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen und Mängelrügen
    irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen
    nach Empfang schriftlich gegenüber der Firma erfolgen.
  5. Handelsübliche oder geringe,
    technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Grösse, Farbe oder des
    Dessins sind kein Anlass zu Reklamationen. Bei berechtigten Beanstandungen hat
    der Verkäufer das Recht, innerhalb einer angemessenen Nachlieferungsfrist
    mangelfreie Ersatzware zu liefern oder nachzubessern.
  6. Bei höherer Gewalt,
    Arbeitskampfmassnahmen, behördlichen Massnahmen, unverschuldeter Betriebstörung
    wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung verlängert oder der Auftrag
    wird storniert. Ersatzansprüche sind in vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
    Bei Lieferverzug haben wir eine Nachlieferungsfrist von mindestens 4 Wochen.
  7. Einwebungskarten, Druck-, Präge- und
    Gravurunterlagen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Wir haften nicht bei
    Fehlern, die sich aus den vom Abnehmer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen,
    Muster und dergleichen) für die Einwebungen, Drucke, Prägungen und Gravuren
    ergeben. Bei Druckaufträgen erfolgt die Durchführung nach Druckfreigabe durch
    den Kunden, die innerhalb 8 Tagen nach Zusendung erfolgen muss. Das Schweigen
    des Kunden gilt als Druckgenehmigung.
  8. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden
    Verzugszinsen in Höhe von 5,5% über Bundesbankdiskontsatz berechnet. Sonstige
    Gebühren (z. B. Folge-/Gerichtskosten) gehen zu Lasten des Schuldners. Bei
    Nichteinhaltung der Zahlungsziele entfallen eventuell gewährte Skonti,
    Rabatte. Bei Überschreiten von Teilzahlungszielen von mehr als acht Tagen wird
    der gesamte Restbetrag auf einmal fällig und ist innerhalb weiterer fünf Tage
    zu zahlen.
  9. Die gelieferte Ware bleibt bis zur
    vollständigen Bezahlung verfügbares Eigentum des Verkäufers, auch dann, wenn
    die Ware an Dritte weitergegeben wurde. (Verlängerter Eigentumsvorbehalt)
  10. Der Handelsvertreter ist nur bei
    Vorlage unserer schriftlichen Vollmacht, bezogen auf diesen einzelnen Auftrag,
    inkassoberechtigt, wobei die Inkassovollmacht dem Kunden zum Nachweis mit der
    Quittung auszuhändigen ist.
  11. Für diesen Vertrag findet das deutsche Recht Anwendung.
    Erfüllungsort ist Laichingen. Der Gerichtsstand
    ist Ulm, Deutschland. Im Falle eines Rechtsstreits findet das Verfahren nicht in der Schweiz, sondern in
    Ulm in Deutschland statt. Die schweizerischen Gerichtsstandregeln, wonach jede
    natürliche Person an ihrem Sitz verklagt werden muss, haben keine Geltung.
  12. Für den Fall, dass der Unternehmer
    nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist vom Kunden Schadenersatz z.
    B. wegen Nichterfüllung zu verlangen, werden 35% des (Netto-) Vertragswertes
    vereinbart.
  13. Der
    Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Unternehmer einen
    höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

Stand 06.01